Inhaberpapiere

[860] Inhaberpapiere, Papiere au porteur, Wertpapiere, deren Eigentum nicht durch eine darin enthaltene namentliche Bezeichnung des Eigentümers, sondern durch den bloßen Besitz des jeweiligen Inhabers dargetan wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 860.
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