[860]Inhaberpapiere, Papiereau porteur,Wertpapiere, deren Eigentum nicht durch eine darin enthaltene namentliche Bezeichnung des Eigentümers, sondern durch den bloßen Besitz des jeweiligen Inhabers dargetan wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 860.