[924]Kämmerei, die Geldverwaltung einer Stadtgemeinde. Kämmereivermögen, das freie, werbende Gemeindevermögen. Kämmerer, Ratsmitglied, dem die Leitung des Finanzwesens obliegt (s. auch Kammer); auch der Stadtkassierer.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 924.