Kandidat

[927] Kandidāt (lat. candidātus), bei den Römern Bewerber um ein öffentliches Amt, benannt nach der glänzend-weißen (candĭda) Toga, die er trug; jetzt jeder Bewerber um ein Amt, ein Mandat etc.; insbes. wer die erste für die Anwartschaft auf ein Amt vorgeschriebene Prüfung bestanden oder sich wenigstens für sie gemeldet hat. Kandidatūr, Bewerbung um ein Amt oder um die Wahl in eine Körperschaft; kandidieren, sich um ein Amt bewerben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 927.
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