Kirchenfabrik

[966] Kirchenfabrik, früher das Bauamt bei größern Kirchenbauten; dann das Vermögen einer Kirche (Kirchenärar); später der zur Bestreitung der gottesdienstlichen Bedürfnisse und der Unterhaltung der Kirchengebäude bestimmte Teil des Kirchenvermögens.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 966.
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