[977]Klosettgesetz, spöttische Bezeichnung für die Bestimmung des Reichstagswahlgesetzes von 1903, wonach der Wähler den Wahlzettel in einem neben dem Wahllokal befindlichen Raum in ein amtliches Kuvert zu stecken hat.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 977.