[977]Klostergelübde, die nach dem Noviziat (s.d.) dem Ordensobern abgelegten drei Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams, zuerst auf drei Jahre (einfache), dann für Lebenszeit (feierliche).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 977.