[289] Noviziāt (neulat.), die Probezeit der Novīzen, d.h. derjenigen, die (mindestens 17 J. alt) in einen geistl. Orden treten wollen; sie werden streng beaufsichtigt von einem Novizenmeister, können nach Ablauf des ein bis drei Jahre dauernden N. wieder zurücktreten, oder werden durch Ablegung der Gelübde Professen, d.i. Mönche.