[988]Kollektīvnote, die von mehrern Kabinetten oder deren Gesandten an eine andere Regierung gerichtete gemeinsame oder wenigstens im Wortlaute gleiche Kundgebung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 988.