[990] Kolorimēter (lat.-grch., »Farbmesser«), Instrument zur Bestimmung der Menge eines Körpers aus der Intensität einer von ihm gefärbten Lösung, durch Vergleichen mit einer Lösung von bekanntem Gehalt (Normallösung). Kolorimetrīe, die Lehre von den Methoden dieser Art Analyse. – Vgl. G. und H. Krüß (1891).