[1038] Kurĭe (lat. curĭa), im alten Rom Volksabteilung und Versammlungsort derselben (Komitien); jetzt Bezeichnung von Gerichtshöfen und andern Behörden, auch von deren Lokal (Rathaus); insbes. der päpstl. Hof (s. Römische Kurie), in Österreich die Wahlkörper zum Reichsrat, z.B. K. der Städte, der Landgemeinden, der Handels- und Gewerbekammern, der allgemeinen Wählerklasse etc.
Brockhaus-1911: Römische Kurie