Kurie

[1038] Kurĭe (lat. curĭa), im alten Rom Volksabteilung und Versammlungsort derselben (Komitien); jetzt Bezeichnung von Gerichtshöfen und andern Behörden, auch von deren Lokal (Rathaus); insbes. der päpstl. Hof (s. Römische Kurie), in Österreich die Wahlkörper zum Reichsrat, z.B. K. der Städte, der Landgemeinden, der Handels- und Gewerbekammern, der allgemeinen Wählerklasse etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1038.
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