[35]Legitimieren (neulat.), beglaubigen, für legitim erklären; sich legitimieren, sich ausweisen, seine Berechtigung zu etwas dartun. Legitimisten, Legitimität, s. Legitim.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 35.