[39]Leikauf (Leukauf, vom altdeutschen lît = Getränk, auch Leit-, Wein-, Naßkauf), früher ein durch gemeinsamen Trunk der abschließenden Parteien nebst Zeugen befestigter Kauf, auch die dafür gegebene Summe.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 39.