[102]Mädchenheime, Frauenheime, Anstalten zur Aufnahme alleinstehender, weiblicher Personen, die ihnen gegen mäßige Vergütung Wohnung und Beköstigung gewähren.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 102.