Mädchenheime

[102] Mädchenheime, Frauenheime, Anstalten zur Aufnahme alleinstehender, weiblicher Personen, die ihnen gegen mäßige Vergütung Wohnung und Beköstigung gewähren.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 102.
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