Massegläubiger

[143] Massegläubiger, die Gläubiger der Gemeinschaftsverbindlichkeiten (Massekosten, Masseschulden), die nach der Konkurseröffnung durch die Tätigkeit des Gerichts und des Verwalters sowie aus andern Umständen entstanden sind. Ihr Schuldner ist die Gemeinschaft der Konkursgläubiger.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 143.
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