[236]Nachforschungsprotest, Windprotest, Protesturkunde, die erhoben wird, wenn Geschäftslokal oder Wohnung des Wechselschuldners nicht zu ermitteln ist.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 236.