[354]Parentēl (lat.), die Gesamtheit der von einem gemeinschaftlichen Ahn abstammenden Personen, Sippschaft. [354] Parentelordnung, Erbfolgeordnung, wobei es darauf ankommt, wer den nächsten Stammvater mit dem Verstorbenen gemein hat.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 354-355.