[357]Parlamentär (frz.), ein zu Mitteilungen an den Feind Abgesandter, der sich durch eine weiße Fahne, durch Signale eines begleitenden Trompeters etc. kenntlich macht und nach dem Völkerrecht unverletzlich ist.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 357.