[421] Platzmajor, der dem Kommandanten einer Festung oder größern Garnison zur Regelung des Garnison-und Wachdienstes beigegebene Offizier, früher stets ein Major, jetzt zuweilen ein Hauptmann.
Herder-1854: Platzmajor
Meyers-1905: Platzmajor
Pierer-1857: Platzmajor