[442]Postauftrag, Postmandat, Einziehung von Geldern durch die Post zugunsten des Absenders; auf Grund von Wechseln, Rechnungen etc.; Höchstbetrag 800 M, Gebühr 30 Pf.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 442.