[461]Proréktor (neulat.), stellvertretender Vorsteher einer Schule; auf Hochschulen der Vorgänger des Rektors, auf solchen, deren Rektor der Landesherr ist, der ihn vertretende Universitätsprofessor. Prorektorāt, Amt, Würde des P.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 461.