[386] Prorektor (lat.), an Universitäten Stellvertreter des Rektors, wenn als solcher der Landesherr gilt, wie an den bayrischen und badischen Universitäten und in Jena, oder ein vom Landesherrn ernannter Fürst diese Würde bekleidet, wie der Kronprinz von Preußen in Königsberg und bis zu seinem Tode (1906) der Prinz Albrecht von Preußen, Regent von Braunschweig, in Göttingen. Dem P. kommt in diesen Fällen derselbe Rang und dasselbe Ehrenprädikat (magnificus, Magnifizenz) zu wie anderwärts dem Rektor der Universität. Ähnlich unterscheidet man in Leipzig zwischen dem König von Sachsen als Rector magnificentissimus und dem jährlich erkornen Haupte der Universität als Rector magnificus. Auch der Gebrauch findet sich, daß als P. (ähnlich den Prokonsuln im alten Rom) der Rektor des Vorjahres bezeichnet wird, der in Notfällen seinen Nachfolger vertritt. An den Gymnasien hieß früher vielfach P. oder Konrektor (s. d.) der erste, auf den Rektor folgende Lehrer der Anstalt. Prorektorät, Würde oder Amtszeit eines Prorektors.