Rechtsbeugung
[500] Rechtsbeugung, die bewußte falsche Anwendung eines Rechtssatzes oder die bewußte Nichtanwendung eines anzuwendenden Rechtssatzes seitens eines Beamten zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, vom Deutschen Strafgesetzb. § 336 bedroht mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren.