[500] Rechtsbücher, die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts, bes. private Aufzeichnungen des in einem Lande geltenden Rechts, z.B. der Sachsenspiegel (s.d.), Schwabenspiegel (s.d.).
Herder-1854: Skandinavische Rechtsbücher
Meyers-1905: Rechtsbücher