[500] Rechtsschulen, Gruppen von Juristen, welche in der Auffassung des Rechts gleichen Grundsätzen oder Methoden folgen, so bei den Römern die Prokulianer und die Sabinianer; in Deutschland sind bes. hervorgetreten die histor. und philos. Schule, letztere anknüpfend an die naturrechtliche Schule des 18. Jahrh.