[569]Rudertelegraph, eine mechanisch oder elektrisch betriebene Leitung, die gestattet, von der Kommandobrücke oder dem Kommandoturm aus Befehle für das Legen des Ruders an ein unter Deck aufgestelltes Steuerrad zu übermitteln.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 569.