Salzsteuer

[600] Salzsteuer, Verbrauchsabgabe von Kochsalz, seit 1868 im Deutschen Zollverein unter Abschaffung des Salzmonopols gleichmäßig eingeführt mit einem Zollsatz von 6 M pro Zentner netto.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 600.
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