[600]Salzsteuer, Verbrauchsabgabe von Kochsalz, seit 1868 im DeutschenZollverein unter Abschaffung des Salzmonopols gleichmäßig eingeführt mit einem Zollsatz von 6 M pro Zentner netto.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 600.