[631] Schikāne (frz. chicane), in böswilliger Absicht bereitete Schwierigkeit; Kniff; Schikaneparagraph, im Volksmunde der § 226 des Deutschen Bürgerl. Gesetzbuchs (»Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem andern Schaden zuzufügen«). Schikaneur (spr. -nöhr), Ränkeschmied; schikanieren, ärgern, Ränke schmieden.