Staatsverträge
[748] Staatsverträge, Vereinbarungen unter Staaten in ihrer Eigenschaft als völkerrechtliche Persönlichkeiten über [748] Gegenstände der staatlichen Tätigkeit; z.B. Zoll-, Handels-, Schiffahrtsverträge u.a. Über die wichtigsten S. des Deutschen Reichs s. Beilage: ⇒ Staatsverträge.