[750]Stadtältester, in Preußen Ehrentitel für Magistratsmitglieder, die ihr Amt mindestens 9 Jahre mit Ehren bekleidet haben; bestand 1832-73 auch in Sachsen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 750.