Stammaktien

[751] Stammaktien, im Gegensatz zu den Prioritätsaktien (s.d.) die Urkunden für die ein Vorrecht nicht genießenden Aktionäre und das durch diese Urkunden verbriefte Recht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 751.
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