Strafrechtstheorien

[775] Strafrechtstheorien, Ansichten, die man aufgestellt hat, um die Fragen nach dem Grund und Zweck der Strafe zu lösen; sie sind entweder absolute (Gerechtigkeits-, Vergeltungstheorien) oder relative (Nützlichkeitstheorien); von letztern sind die wichtigsten: die psychol. Zwangs- oder Abschreckungstheorie, die Warnungs-, die Präventions-, die Notwehr-, die Besserungstheorie etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 775.
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