Thronfolge

[834] Thronfolge, der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers) in die Hoheitsrechte des bisherigen Monarchen, der Erwerb der Staatshaupteigenschaft. Die Bestimmungen über das Recht der T. sind in den Verfassungsurkunden der Einzelstaaten enthalten; die Thronfolgeordnung ist in Deutschland jetzt überall die Primogenitur (s.d. und Salisches Gesetz).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 834.
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