[838] Tierärztliche Hochschulen, aus den Tierarzneischulen hervorgegangene tierärztliche Bildungsanstalten mit akademischen Einrichtungen, Studienplan und Aufnahmebedingungen sind durch Reichsgesetz geregelt. Zum Besuch der T. H. ist seit 1. April 1903 das Reifezeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Oberrealschule oder einer behördlich als gleichstehend anerkannten höhern Lehranstalt nötig. Nach drei Semestern Studium an einer T. H. oder andern höhern wissenschaftlichen Lehranstalt kann man sich der naturwiss. Prüfung und, wenn diese bestanden ist, nach weitern vier Semestern der tierärztlichen Approbationsprüfung unterziehen. In Deutschland bestehen T. H. in Berlin, Hannover, München, Dresden und Stuttgart, eine Militärveterinärakademie in Berlin. Das veterinärmediz. Institut in Gießen gehört zur mediz. Fakultät.
Brockhaus-1911: Technische Hochschulen · Hochschulen
Meyers-1905: Tierärztliche Hochschulen · Technische Hochschulen