[882]Überschar, Oberschar, Mitte, Gebirgsteile, die von verliehenen Grubenfeldern so eingeschlossen sind, daß sie beim Mangel der vorgeschriebenen Minimalgröße kein verleihbares Grubenfeld bilden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 882.