[910] Veredlungsverkehr, in Österreich Appreturverkehr, zeitweilige Einfuhr von Roh- oder Halbfabrikaten, um sie vervollkommnet wieder ins Ausland zurückzuführen, kann vom Einfuhrzoll befreit werden (freier V.) oder erfolgt vertragsmäßig unter gewissen Bedingungen zollfrei. – Vgl. Lusensky (1903).