[917] Verstrickung, Konsination, Internierung, im Strafrecht des Mittelalters zwangsweise Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes, mit Verbot, diesen Ort zu verlassen, ähnlich der heutigen Polizeiaufsicht; jetzt die Unterwerfung einer Sache unter die behördliche Verfügungsgewalt durch Pfändung oder Beschlagnahme; Verstrickungsbruch, s.v.w. Arrestbruch (s.d.).