[919] Veterĭnär (lat.), tierarzneilich, tierärztlich; Tierarzt; amtliche Bezeichnung der Militärtierärzte im deutschen Heere. Sie zerfallen in Korpsstabs-, Stabs-, Ober-V., die zu den obern Militärbeamten, und Unter-V., im Rang von Wachtmeistern, die Personen des Soldatenstandes sind und Dienst bei der Truppe tun. Das Veterinärpersonal ergänzt sich in der Hauptsache aus den Studierenden der Militärveterinärakademie in Berlin.