[925]Vindikation (lat.), das Zurückfordern von Eigentum; Vindikationsklage, Eigentumsklage, s. Rei vindicatio; vindizieren, etwas als Eigentum in Anspruch nehmen, die Herausgabe einer Sache verlangen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 925.