[928]Visitation (lat.), Durchsuchung; Untersuchung, insbes. des Zustandes einer Amtsstelle etc. seitens des Vorgesetzten. (S. auch Kirchenvisitation.) Visitationsrecht, das Durchsuchungsrecht (s.d.). Visitieren (lat.), unter-, durchsuchen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 928.