[471] Durchsuchungsrecht, Besuchsrecht, Visitationsrecht, Recht der Kriegsschiffe, im Kriege jedes Kauffahrteischiff anzuhalten und seine Landesangehörigkeit festzustellen und neutrale Kauffahrteischiffe auf Kriegskonterbande zu untersuchen; im Frieden besteht ein D. zur Unterdrückung der Piraterie und des Sklavenhandels (nur auf Grund besonderer Staatsverträge). Zoll-, Polizei-, Gesundheitsbehörden haben ein D. gegen des Schmuggelns, der Übertretung von Landesgesetzen etc. verdächtige Kauffahrteischiffe.