[935] Vorbehalt, s. Reservat; im franz. Recht der Vermögensteil, welchen der Erblasser den Nachkommen oder Aszendenten (Vorbehaltserben) hinterlassen muß; im Gegensatz zur disponiblen Quote, der Teil, über den er frei verfügen kann; die Verletzung desselben wird gegen die vom Erblasser zuungunsten der Vorbehaltserben Bedachten mit der Reduktionsklage verfolgt.