Vorbehalt

[935] Vorbehalt, s. Reservat; im franz. Recht der Vermögensteil, welchen der Erblasser den Nachkommen oder Aszendenten (Vorbehaltserben) hinterlassen muß; im Gegensatz zur disponiblen Quote, der Teil, über den er frei verfügen kann; die Verletzung desselben wird gegen die vom Erblasser zuungunsten der Vorbehaltserben Bedachten mit der Reduktionsklage verfolgt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 935.
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