[1029]Zirkulārnote, im diplomat. Verkehr gleichlautende Schriftstücke, die eine Regierung an fremde Höfe sendet, um diese von ihren Ansichten und Beschlüssen in einer schwebenden Frage in Kenntnis zu setzen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1029.