[106] Blumenstrauss (Bouquet), mehrere zusammengebundene Blumen bilden einen Strauß, der je nach dem Zweck, wozu er bestimmt ist, größer und kleiner, auserwählter und gewöhnlicher beschaffen sein muß. Zum Aufsetzen auf eine Tafel, so wie überhaupt in Vasen und Gläsern zur Ausschmückung des Zimmers, bedarf man eines großen Bouquets, und kann sich hierzu aller Arten von Blumen bedienen, nur muß die Anordnung geschmackvoll, dem Auge wohlgefällig sein. Das Bouquet einer Balldame, sowohl in den Haaren als vor der Brust zu tragen, darf nur aus den auserlesensten Blumen bestehen, besonders wenn es ihr als eine Gabe der Galanterie ertheilt worden. Eben so muß der überschickte Blumenstrauß desjenigen, welcher mit einer Dame Gevatter steht, dem reichsten Blumengarten oder Gewächshause entlehnt sein. Blühende Myrthe ziemt jedoch nur der Braut vor dem Altar.
L. M.