Billigung

[156] Billigung ist ein Gutheißen, Anerkennen, Rechtfinden, ein als gut, wertvoll Beurteilen, die Zustimmung seitens des sittlichen Willens zu einer Handlung infolge des Wohlgefallens an derselben. Das Gegenteil heißt Mißbilligung, Verwerfung. Von einem »Billigungsvermögen« spricht MENDELSSOHN (Br. üb. d. Empfind.). WENTSCHER erklärt die Billigung und Mißbilligung fremder Handlungen aus dem Hineinversetzen des eigenen in das fremde Ich (Eth. I, 43). Nach A. LEHMANN ist Billigung »Lust an der Übereinstimmung, 'Mißbilligung' Unlust an der Nicht-Übereinstimmung einzelner Handlungen mit dem idealen Handeln« (Gefühlsleb. S. 354). Vgl. Sittlichkeit.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 156.
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