Krokodilschluß

[579] Krokodilschluß (krokodeilitês, crocodilus, crocodilina) ist der Name eines Trugschlusses oder trügerischen Dilemmas (s. d.) folgenden Inhalts: Ein Krokodil hat ein Kind geraubt. Es verspricht der Mutter des Kindes, ihr dieses wiederzugeben, wenn sie ihm darüber die Wahrheit sagte. Sie erklärt nun: Du gibst mir das Kind nicht wieder. Das Krokodil erwidert: Nun erhältst du das Kind keinesfalls; wenn du die Wahrheit sagtest, auf Grund deines Ausspruches, sprichst du aber nicht wahr, unserem Vertrage gemäß. Die Frau aber sagt: Ich muß mein Kind unbedingt erhalten; entweder, weil ich die Wahrheit sprach, also auf Grund unseres Vertrages, oder, wenn ich unwahr sprach, gemäß meiner Aussage (vgl. PRANTL, G. d. L. I, 493). Dazu bemerkt SCHUPPE: »Die Unklarheit des verwendeten Begriffs Wahrheit verschuldet den Unsinn.« Es wird »die Wahrheit, d. i. die Übereinstimmung der Vorhersage mit der nachfolgenden Handlung, abhängig gemacht von der an sie geknüpften Folge, und die Folge wird abhängig gemacht von der Übereinstimmung« (Log. S. 180 f.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 579.
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