II

[247] In Gastein erhielt ich im August den Besuch des Kronprinzen, der dort von englischen Einflüssen freier sein Verhalten im Sinne seines ursprünglichen Mangels an Selbstständigkeit und seiner Verehrung für den Vater bescheiden und liebenswürdig aus seiner ungenügenden politischen Vorbildung, seiner Fernhaltung von den Geschäften erklärte und ohne Rückhalt in den Formen eines Mannes sprach, der sein Unrecht einsieht und mit den Einwirkungen, die auf ihn stattgefunden hatten, entschuldigt.

Im September, nachdem der König mit mir über Baden, der Kronprinz direkt von Gastein nach Berlin zurückgekehrt war, gewannen die Einflüsse und Befürchtungen wieder die Oberhand, welche ihn zu dem Auftreten im Juni bewogen hatten. Den Tag, nachdem die Auflösung des Abgeordnetenhauses beschlossen worden, schrieb er mir:


»Berlin, 3/9 63


Ich habe Sr. M. die Ansichten heute mitgetheilt, welche ich Ihnen in meinem Schreiben aus Putbus (rectius Stettin) auseinandersetzte und die ich Sie bat, nicht eher dem Könige zu eröffnen, als bis ich selber dies gethan. Ein folgenschwerer Entschluß ward gestern im Conseil gefaßt; in Gegenwart der Minister wollte ich Sr. M. nichts erwiedern; heut ist es geschehen; ich habe meine Bedenken geäußert, habe meine schweren Befürchtungen für die Zukunft dargelegt. Der König weiß nunmehr, daß ich der entschiedene Gegner des Ministeriums bin.

Friedrich Wilhelm.«


Es kam nun auch die in dem Briefe des Kronprinzen vom 30. Juni angekündigte Bitte, von der Theilnahme an den Sitzungen des Staatsministeriums dispensirt zu werden, zur Erörterung. Wie das Verhältniß zwischen den beiden hohen Herren damals noch war, beweist der nachstehende Brief des Ministers von Bodelschwingh vom 11. September 1863:[247]

»Ungewiß, zu welcher Stunde Sie von Ihrer aus so trüber Veranlassung1 unternommenen Reise zurückkehren und ob bald nachher ich Sie sprechen kann, theile ich schriftlich mit, daß, nach durch den Flügeladjutanten mir gewordener Weisung Sr. M., ich dem Adjutanten Sr. K.H. des Kronprinzen in Ihrem Auftrage Ihre schleunige Abreise und deren Grund mit dem Ersuchen mitgetheilt, Sr. K.H. für den Fall davon Kenntniß zu geben, daß Ihre Bitte um Audienz bereits Sr. K.H. vorgetragen oder schon über die Audienz Bestimmung getroffen sei. S.M. haben, wie Prinz Hohenlohe mir sagte, nicht angemessen erachtet, Seinerseits mit dem Kronprinzen über Ihre Abreise und die fragliche Audienz zu reden.«


Der König hatte sich dafür entschieden, daß der Kronprinz, wie seit 1861 geschehen war, auch ferner den Sitzungen des Staatsministeriums beiwohnen solle, und mich beauftragt, ihn darüber zu verständigen. Ich nehme an, daß es zu der zu diesem Zweck erbetenen Audienz nicht gekommen ist; denn ich erinnere mich, daß ich das mißverständliche Erscheinen des Kronprinzen zu einer Ministersitzung, die an dem betreffenden Tage nicht stattfand, dazu benutzte, die Erörterung einzuleiten. Ich fragte ihn, weshalb er sich so fern von der Regierung halte; in einigen Jahren werde sie doch die Seinige sein; wenn er etwa andre Principien habe, so sollte er lieber den Uebergang zu vermitteln suchen als opponiren. Er lehnte das scharf ab, wie es schien in der Vermuthung, daß ich meinen Uebergang in seine Dienste anbahnen wolle. Ich habe den feindlichen Ausdruck olympischer Hoheit, mit dem das geschah, Jahre hindurch nicht vergessen können und sehe noch heute den zurückgeworfenen Kopf, das geröthete Gesicht und den Blick über die linke Schulter vor mir. Ich unterdrückte meine eigne Aufwallung, dachte an Carlos und Alba (Act 2, Auftritt 5) und antwortete, ich hätte in einer Anwandlung dynastischen Gefühls gesprochen, um ihn mit seinem Vater wieder in nähere Beziehung zu bringen, im Interesse des Landes und der Dynastie, das durch die Entfremdung geschädigt wäre; ich hätte im Juni gethan, was ich gekonnt, um seinen Herrn Vater von Entschließungen ab irato abzuhalten, weil ich im Interesse des Landes und im Kampfe gegen die Parlamentsherrschaft die Uebereinstimmung in der königlichen Familie zu erhalten wünschte. Ich sei ein treuer Diener seines Herrn Vaters und wünschte ihm, daß er, wenn er den Thron bestiege, anstatt[248] meiner ebenso treue Diener finde, wie ich für seinen Vater gewesen. Ich hoffte, er würde sich des Gedankens, als ob ich danach strebte, einmal sein Minister zu werden, entschlagen; ich werde es niemals sein. Ebenso rasch wie erregt, ebenso rasch wurde er weich und schloß das Gespräch mit freundlichen Worten.

Das Verlangen, an den Sitzungen des Staatsministeriums nicht weiter Theil zu nehmen, hielt er fest und richtete noch im Laufe des Septembers eine vielleicht nicht ohne fremde Einwirkung entstandene Denkschrift an den König, worin er seine Gründe in einer Weise entwickelte, die zugleich als eine Art von Rechtfertigung seines Verhaltens im Juni erschien. Es entstand darüber zwischen Sr. Majestät und mir eine private Correspondenz, die mit folgendem Billet abschloß:


»Babelsberg, 7. 11. 1863


Anliegend sende ich Ihnen meine Antwort an meinen Sohn den Kronprinzen auf sein Memoir vom September. Zur besseren Orientierung sende ich Ihnen das Memoir wiederum mit, sowie Ihre Notizen, die ich bei meiner Antwort benutzte.«


Von der Denkschrift habe ich eine Abschrift nicht entnommen, der Inhalt wird aber erkennbar aus meinen Marginal-Notizen, die hier folgen:

Seite 1. Der Anspruch, daß eine Warnung Sr. Königlichen Hoheit die nach sehr ernster und sorgfältiger Erwägung gefaßten Königlichen Entschließungen aufwiegen soll, legt der eignen Stellung und Erfahrung im Verhältniß zu der des Monarchen und Vaters ein unrichtiges Gewicht bei.

Niemand hat glauben können, daß Se. K.H. »an den Octroyirungen Theil gehabt«, denn jedermann weiß, daß der Kronprinz kein Votum im Ministerium hat und daß die in älteren Zeiten übliche amtliche Stellung des Thronfolgers nach der Verfassung unmöglich geworden ist. Das démenti in Danzig war daher überflüssig.

Seite 2. Die Freiheit der Entschließungen Sr. K.H. wird dadurch nicht verkümmert, daß S.K.H. den Sitzungen beiwohnt, Sich durch Zuhören und eigne Mei nungs-Aeußerung au courant der Staatsgeschäfte hält, wie es die Pflicht jedes Thronerben ist. Die Erfüllung dieser Pflicht, wenn sie in den Zeitungen bekannt wird, kann überall nur eine gute Meinung von der Gewissenhaftigkeit hervorrufen, mit der der Kronprinz Sich für Seinen hohen und ernsten Beruf vorbereitet.[249]

Die Worte »mit gebundenen Händen« u.s.w. haben keinen Sinn.

Seite 2. »Das Land« kann gar nicht auf den Gedanken kommen, Se. K.H. mit dem Ministerium zu identificiren, denn das Land weiß, daß der Kronprinz zu keiner amtlichen Mitwirkung bei den Beschlüssen berufen ist. Leider ist die Stellung, die S.K.H. gegen die Krone genommen hat, im Lande bekannt genug und wird von jedem Hausvater im Lande, welcher Partei er auch angehören mag, gemißbilligt als ein Lossagen von der väterlichen Autorität, deren Verkennung das Gefühl und das Herkommen verletzt. Sr. K.H. könnte nicht schwerer in der öffentlichen Meinung geschadet werden als durch Publication dieses mémoires.

Seite 2. Die Situation Sr. K.H. ist allerdings eine »durchaus falsche«, weil es nicht der Beruf des Thronerben ist, die Fahne der Opposition gegen den König und den Vater aufzupflanzen, die »Pflicht«, aus derselben herauszukommen, kann aber nur auf dem Wege der Rückkehr zu einer normalen Stellung erfüllt werden.

Seite 3. Der Conflict der Pflichten liegt nicht vor, denn die erstere Pflicht ist eine selbstgemachte; die Sorge für Preußens Zukunft liegt dem Könige ob, nicht dem Kronprinzen, und ob »Fehler« gemacht sind und auf welcher Seite, wird die Zukunft lehren. Wo die »Einsicht« Sr. Majestät mit der des Kronprinzen in Widerspruch tritt, ist die erstere stets die entscheidende, also kein Conflict vorhanden. S.K.H. erkennt selbst an, daß in unsrer Verfassung »kein Platz für Opposition des Thronfolgers« ist.

Seite 4. Die Opposition innerhalb des Conseils schließt den Gehorsam gegen Se. Majestät nicht aus, sobald eine Sache entschieden ist. Minister opponiren auch, wenn sie abweichende Ansicht haben, gehorchen aber2 doch der Entscheidung des Königs, obschon ihnen selbst die Ausführung des von ihnen Bekämpften obliegt.

Seite 4. Wenn S.K.H. weiß, daß die Minister nach dem Willen des Königs handeln, so kann S.K.H. Sich auch darüber nicht täuschen, daß die Opposition des Thronfolgers gegen den regierenden König selbst gerichtet ist.

Seite 5. Zur Unternehmung eines »Kampfes« gegen den Willen des Königs fehlt dem Kronprinzen jeder Beruf und jede Berechtigung, grade weil S.K.H. keinen amtlichen »status« besitzt. Jeder Prinz des Königlichen Hauses könnte mit demselben Rechte wie der Kronprinz für sich die »Pflicht« in Anspruch nehmen, bei abweichender Ansicht öffentlich Opposition gegen den König zu machen,[250] um dadurch »seine und seiner Kinder« eventuelle Erbrechte gegen die Wirkung angeblicher Fehler der Regierung des Königs zu wahren, das heißt, um sich die Succession im Sinne Louis Philipps zu sichern, wenn der König durch eine Revolution gestürzt würde.

Seite 5. Ueber die Aeußerungen des Minister-Präsidenten in Gastein hat derselbe sich näher zu erklären.

Seite 7. Der Kronprinz ist nicht als »Rathgeber« des Königs, sondern zu seiner eignen Information und Vorbereitung auf seinen künftigen Beruf von des Königs Majestät veranlaßt, den Sitzungen beizuwohnen.

Seite 7. Der Versuch, die Maßregeln der Regierung zu »neutralisiren«, wäre Kampf und Auflehnung gegen die Krone.

Seite 7. Gefährlicher als alle Angriffe der Demokratie und alles »Nagen« an den Wurzeln der Monarchie ist die Lockerung der Bande, welche das Volk noch mit der Dynastie verbinden, durch das Beispiel offen verkündeter Opposition des Thronerben, durch die absichtliche Kundmachung der Uneinigkeit im Schoße der Dynastie. Wenn der Sohn und der Thronerbe die Autorität des Vaters und des Königs anficht, wem soll sie dann noch heilig sein? Wenn dem Ehrgeize für die Zukunft eine Prämie dafür in Aussicht gestellt ist, daß er in der Gegenwart vom Könige abfällt, so werden jene Bande zum eignen Nachtheil des künftigen Königs gelockert, und die Lähmung der Autorität der jetzigen Regierung wird eine böse Saat für die zukünftige sein. Jede Regierung ist besser als eine in sich zwiespältige und gelähmte, und die Erschütterungen, welche der jetzige Kronprinz hervorrufen kann, treffen die Fundamente des Gebäudes, in welchem er selbst künftig als König zu wohnen hat.

Seite 7. Nach dem bisherigen verfassungsmäßigen Rechte in Preußen regiert der König, und nicht die Minister. Nur die Gesetzgebung, nicht die Regierung, ist mit den Kammern getheilt, vor denen die Minister den König vertreten. Es ist also ganz gesetzlich, wie vor der Verfassung, daß die Minister Diener des Königs, und zwar die berufenen Rathgeber Sr. Majestät, aber nicht die Regierer des Preußischen Staates sind. Das Preußische Königthum steht auch nach der Verfassung noch nicht auf dem niveau des belgischen oder englischen, sondern bei uns regiert noch der König persönlich und befiehlt nach Seinem Ermessen, so weit nicht die Verfassung ein Andres bestimmt, und dies ist nur in Betreff der Gesetzgebung der Fall.

Seite 8. Die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen verstößt gegen die Strafgesetze. Was als Staatsgeheimniß zu behandeln sei,[251] hängt von den Befehlen des Königs über dienstliche Geheimhaltung ab.

Seite 8. Warum wird so großer Werth auf das Bekanntwerden »draußen im Lande« gelegt? Wenn S.K.H. nach pflichtmäßiger Ueberzeugung im conseil Seine Meinung sagt, so ist dem Gewissen Genüge geschehen. Der Kronprinz hat keine offizielle Stellung zu den Staatsgeschäften und keinen Beruf, Sich öffentlich zu äußern; das Einverständniß S.K.H. mit den Beschlüssen der Regierung wird Niemand, der unsre Staatseinrichtungen auch nur oberflächlich kennt, daraus folgern, daß S.K.H. ohne Stimmrecht, also ohne die Möglichkeit wirksamen Widerspruchs, die Verhandlungen des conseils anhört.

Seite 8. »nicht besser erscheinen«; der Fehler der Situation liegt darin eben, daß auf das »Erscheinen« zu viel Werth gelegt wird; auf das Sein und das Können kommt es an, und das ist nur die Frucht ernster und besonnener Arbeit.

Seite 9. Die Theilnahme Sr. K.H. an den conseils ist keine »active« Stellung, und »Abstimmungen« des Kronprinzen finden nicht statt.

Seite 9. Die Mittheilung an »berufene« (?) Personen ohne Ermächtigung Sr. Majestät würde gegen die Strafgesetze verstoßen. Daß Recht der freien Meinungs-Aeußerung wird ja Sr. K.H. nicht verschränkt, im Gegentheil, gewünscht; aber nur im conseil, wo die Aeußerung ja allein von Einfluß auf die zu fassenden Entschließungen sein kann. Den Gegensatz »vor dem Lande offen zu legen«, kann nur eine Befriedigung des Selbstgefühls bezwecken und leicht die Folge haben, Unzufriedenheit und Unbotmäßigkeit zu fördern und dadurch der Revolution die Wege zu bahnen.

Seite 10. Erschweren wird S.K.H. den Ministern die Arbeit ohne Zweifel, und bequemer würde ihre Aufgabe sein, wenn S.K.H. Sich nicht an den Sitzungen betheiligte. Aber kann Se. Majestät Sich der Pflicht entziehn, so viel als in menschlichen Kräften steht, dafür zu thun, daß der Kronprinz die Geschäfte und Gesetze des Landes kennen lerne? Ist es nicht ein gefährliches Experiment, den künftigen König den Staatsangelegenheiten fremd werden zu lassen, während das Wohl von Millionen darauf beruht, daß Er mit denselben vertraut sei? S.K.H. beweist in dem vorliegenden mémoire die Unbekanntschaft mit der Thatsache, daß die Theilnahme des Kronprinzen an den conseils eine verantwortliche niemals ist, sondern nur eine informatorische, daß ein votum von S.K.H. niemals verlangt werden kann. Auf dem Verkennen dieses Umstandes beruht das ganze raisonnement. Wenn der Kronprinz[252] mit den Staats-Angelegenheiten vertrauter wäre, so könnte es nicht geschehn, daß S.K.H. dem Könige mit Veröffentlichung der conseil-Verhandlungen drohte, für den Fall, daß der König auf die Wünsche Sr. K.H. nicht einginge; also mit einer Verletzung der Gesetze, und obenein der Strafgesetze. Und das wenige Wochen, nachdem S.K.H. selbst die Veröffentlichung des Briefwechsels mit Sr. Majestät in sehr strengen Worten gerügt hat.

Seite 11. Der erwähnte Vorwurf ist allerdings für Jedermann im Volke ein sehr nahe liegender; Niemand klagt S.K.H. einer solchen Absicht an, aber wohl sagt man, daß Andre, welche solche Absicht hegen, dieselbe durch die unbewußte Mitwirkung des Kronprinzen zu verwirklichen hoffen und daß ruchlose Attentate jetzt mehr als früher ihren Urhebern die Aussicht auf einen Systemwechsel gewähren.

Seite 12. Das Verlangen, rechtzeitige Kenntniß von den Vorlagen der Sitzungen zu haben, ist als ein begründetes jederzeit erkannt worden und wird stets erfüllt, ja der Wunsch ist häufig laut geworden, daß S.K.H. die Hand dazu biete, genauer, als es bisher möglich war, au courant gehalten zu werden. Dazu muß der Aufenthalt Sr. K.H. jederzeit bekannt und erreichbar, der Kronprinz für die Minister persönlich zugänglich und die Discretion gesichert sein. Besonders aber ist nöthig, daß die vortragenden Räthe, mit denen allein S.K.H. die schwebenden Staatssachen zu bearbeiten berechtigt sein kann, nicht Gegner, sondern Freunde der Regierung seien oder doch unparteiische Beurtheiler ohne intime Beziehung zur Opposition im Landtage und in der Presse. Der schwierigste Punkt ist die Discretion, besonders gegen das Ausland, so lange nicht bei Sr. K.H. und bei Ihrer K.H. der Frau Kronprinzessin das Bewußtsein durchgedrungen ist, daß in regierenden Häusern die nächsten Verwandten nicht immer Landsleute sind, sondern nothwendig und pflichtmäßig andre als die Preußischen Interessen vertreten. Es ist hart, wenn zwischen Mutter und Tochter, zwischen Bruder und Schwester eine Landesgrenze als Scheidelinie der Interessen liegt; aber das Vergessen derselben ist immer gefährlich für den Staat.

Seite 12. Die »letzte Conseilsitzung« (am 3.) war keine conseil-Sitzung, sondern nur eine den Ministern selbst vorher nicht bekannte Berufung zu Sr. Majestät.

Seite 13. Die Mittheilung an die Minister würde dem mémoire einen amtlichen Charakter geben, welchen Auslassungen der Thronfolger an sich nicht haben.

1

Tod meiner Schwiergermutter. Ich war vom 6. bis zum 11. von Berlin abwesend.

2

Hier ist am Rande in der Hand des Königs der Zusatz: wenn es nicht gegen ihr Gewissen läuft.

Quelle:
Bismarck, Otto Eduard Leopold: Gedanken und Erinnerungen. Stuttgart 1959, S. 253.
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