[68] Beunde, mhd. die biunte, biunde, biunt, später beunte, beunde, beune, baint, bünte, heisst das zur Hofstatt (siehe den Art. Ackerbau) gehörige Grundstück, das, ohne ein Garten zu sein, dem Gemeindeviehtrieb verschlossen werden kann, oder worauf das Recht liegt, es eingefriedigt und nichteingefriedigt, ohne die ausserhalb zu befolgende Zelgenabwechslung, zu jeder beliebigen Art Ackerfrüchten oder, was sehr oft geschieht, bloss zu Gras zu benutzen. Hier und da heissen auch die im Brachfeld zum Anbau von Flachs, Erdäpfeln, Rüben eingezäunten Äcker Peunten. In Nürnberg heisst der Stadtbauhof noch heute die Beund. Schmeller, bair. W.