[120] 102Jacobus Merlo-horstius, (21. April), Pfarrer zu U. L. Fr. in Köln, ist bei Weißbacher (III. 269) unter den »heiltgmäßigen Petrinern« aufgeführt. Da er sich aber sonst in keinem andern hagiologischen Werke findet, so wollen wir hier nur einige Momente aus seinem Leben geben. Er wurde am 24. Juli 1597 geboren zu Horst, einem ehemaligen Dorfe (jetzt Städtchen) in Holland, im Bezirke von Ruremonde, wo seine Eltern Bauersleute waren. Von diesem Geburtsorte hat er den Beinamen Horstius, während er sonst Jakob Merl hieß. Die Mutter erzog ihn gottesfürchtig und übergab ihn in seinem 8. Lebensjahre zur weiteren Unterweisung an ihren Bruder, einen Vicar an der Kölner Domkirche. Dem 14 jährigen Knaben stellte sein Lehrer an der Jesuitenschule das schöne Zeugniß aus, daß »nichts Knabenhaftes in ihm sei« (Tob. 1, 4). Nach absolvirter Philosophie bekam er die Aufsicht über ein Convict, wo er gute Ordnung handhabte, dabei aber eifrigst Theologie studirte. Am 21. März 1621 feierte er sein erstes heil. Meßopfer. Als Priester lebte er wie ein frommer Ordensmann. Die heil. Messe las er täglich mit einer Andacht, die alle Anwesenden erbaute. Seine fromme Gesinnung findet man in seinem Büchlein: Paradisus animae christianae (Colon. 1644. 12°) niedergelegt, über welches es bei W.W. (XII. 593 ff.) heißt: »Ein herrliches, für alle Bedürfnisse der christlichen Seele berechnetes, ergreifendes, schwungvolles, ächtes Gebetbuch, noch heute ebenso im Gebrauche, wie vor 200 Jahren«. Leider wurde es in einer franz. Uebersetzung von Nicolas Fontaine mit jansenistischen Grundsätzen verunstaltet unter dem Titel: Heures chrétiennes, tirées de l'Ecriture et des saints Pères, weßhalb es auch in vielen Diöcesen Frankreichs verboten wurde. Ein anderes Schriftchen von ihm lautet: Septem tubae orbis Christiani (Colon. 1635. 8°). Es enthält Stellen aus den heil. Vätern und ist ein geistlicher Spiegel für den Klerus, namentlich ein Führer bei geistlichen Uebungen. Nebstdem besorgte er eine Ausgabe der Commentare des Estius über die Paulinischen Briefe, eine Ausgabe der Werke des hl. Bernhard mit Erklärungen, eine Ausgabe einiger Werke des Thomas von Kempis etc. Im J. 1623 erhielt Jakob eine Pfarrei in Köln (S. Maria in Pasculo). Das Gelübde, welches er in seiner Demuth gethan hatte, keine höhere Stelle nach seiner jetzigen Pfarrei mehr anzunehmen, bethätigte er getreulich im J. 1642, wo er eine Beförderung ausschlug. Zum Zeugnisse seines Vertrauens auf Gott hatte er in sein Brevier den Spruch gelegt: Jacta super Dominum curam tuam, et ipse te enutriet [120] (Ps. 54, 23). In dasselbe hatte er den Vers geschrieben: Si cor non orat, in vanum lingua laborat. Seinen Leib züchtigte er mit Geißelung, Fasten und Nachtwachen. Er gestattete sich nicht das Geringste, wodurch die Reinigkeit beschädigt werden konnte. Seiner eigenen Schwester sogar gestattete er erst in seiner letzten Krankheit den zu seiner Pflege unentbehrlichen Zutritt. Im Jahre 1626 nahm er den Grad eines Licentiaten der Theologie, einer Verpflichtung nachkommend, welche den Curatbeneficien in Köln damals anhaftete. Dem Empfang des heil. Sacramentes leistete er durch fleißiges Beichthören allen Vorschub; der Verehrung des heil. Altarssacramentes suchte er nach Kräften Verbreitung unter seinen Pfarrbefohlenen zu geben. Kurz, er war in Allem das Muster eines seeleneifrigen, gottliebenden Hirten. Arme Leute überhaupt, arme Studirende, besonders aber arme, durch die Bedrängnisse des damaligen dreißigjährigen Krieges leidende oder wohl gar vertriebene Priester unterstützte er bis auf den letzten Heller, so daß er manchmal sein Hausgeräth und sein Bett zu Gunsten der Letztgenannten verkaufte. Jahrtage wollte er nach Weißbacher nie stiften, weil er keine Sicherheit für die Aufrechthaltung zu ersehen glaubte. Zum Predigen bereitete er sich vor durch Betrachtungen und Gebet. Kranken stand er oft ganze Nächte mit geistlicher Tröstung bei. Er selbst starb nach einer nicht sehr langen, aber schmerzlichen Krankheit, die besonders durch öftere Steinschmerzen äußerst peinlich wurde, am 21. April 1642 (nach Anderen 1644). Sein Grab hatte er sich schon vor 8 Jahren zurichten lassen und seinen Sarg gegen 3 Jahre zur eindringlichen Todesmahnung in seiner Wohnung gehabt. (Wb. III. 269.)