Landelinus, S. (2)

[669] 2S. Landelinus, (21. Sept.), auch Landolinus, ein Martyrer, welcher nach Butler (XIII. 232 ff.) von Geburt ein Schotte oder Irländer war, dessen Eltern aus dem Geblüte der alten schottischen Könige stammten und hohes Ansehen genossen. Er verließ sein Vaterland und begab sich über den Rhein, wo er sich im Bezirke der ehemaligen Straßburger Diöcese, Ortenau genannt, niederließ, um hier ein Einsiedlerleben zu führen. Dieser Ort glich damals einer schauerlichen Wüste, in der sich viele Räuber und Mörder aufhielten, woher sie auch nach Einigen die Benennung Mortinaugia (Mordenau) erhalten hat, die dann zuletzt in Ortenau oder Ortnau (Ortenavia) überging. Landelin traf hier nur einige arme Leute an und blieb eine Zeit lang bei einem Manne, Namens Eduiph, an dem Orte, wo heut zu Tage Altorf, eine Viertelstunde von Ettenheim im Breisgau, steht. Der Heilige drang tiefer in die Waldung ein und kam im Thale an einen Ort, den er wegen seiner angenehmen Lage wählte, um da in heiliger Abgeschiedenheit dem Herrn zu dienen. Da traf ihn der Jäger eines benachbarten Grundherrn, der ihn für einen Räuber hielt und ihn ungeachtet seines Flehens ohne weiters tödtete. An seiner Todesstätte ist eine Kirche, die seinen Namen trägt. gebaut worden. Edutphs Frau und drei Töchter begruben den Heiligen an dem Orte, wo späterhin das Dorf Münchwyr entstand, in welchem noch hinter dem Hoche Altare der Pfarrkirche seine Grabstätte zu sehen ist. Gleich nach seinem Tode wallfahrteten viele Gläubige dahin, wie auch mehrere Einsiedler, die dann in der von Widegern (Wiggerus, Wigernus), dem 20. Bischof [669] von Straßburg, gestifteten und von Hetho oder Etho, dem 22. Bischof von Straßburg, um das J. 763 zur Vollendung gebrachten Benedictiner-Abtei Ettenheimmünster (Ethonis monasterium) in der Nähe des Städtchens Ettenheim im Breisgau beim Eingang in den Schwarzwald zusammentraten. In einem neueren Straßburger Proprium, heißt es bei Butler weiter, wird dieser hl. Landelinus am 22. Sept. gefeiert; aber in einem alten Martyrologium von Usuard, von welchem die Bollandisten im VII. Bande des Monats Juni den 2. Theil mit den Auctarien geben, steht er am 21. Sept. und zwar als Martyrer. Doch schon hier (Jun. VII. 549) bemerkt der Bollandist Sollerius, daß eigentlich der hl. Abt Landelinus1 gemeint sei, aus welchem der Codex einen Martyrer mache, und damit stimmen die späteren Bollandisten überein, welche am 21. Sept. (VI. 182) diesen hl. Martyrer Landelinus unter den Prätermissen haben mit dem Beifügen, daß sie, weil weder die alten Martyrologien, noch die alten Schriftsteller etwas von diesem hl. Martyrer Landelinus wissen und nicht einmal in der Schenkungsurkunde des Bischofs Etto vom 13. März 763 etwas davon erwähnt wird, noch immer die Vermuthung hegen, es seien Reliquien des hl. Abtes Landelinus vom Hennegan auch nach der Abtei Ettenheimmünster gekommen, und man habe dann, die Schicksale dieses heil. Abtes nicht oder doch nicht genau kennend, aus einem Bekenner einen Martyrer gemacht etc. Die in späteren Jahrhunderten vor diesen heil. Reliquien geschehenen Wunder könnten deßwegen doch alle wahr seyn. Was die Vermuthung der Bollandisten bestärkt, ist der Umstand, daß das Fest dieses angeblichen Martyrers gerade auf den 21. Sept. fällt, an welchem Tage die zweite Erhebung des hl. Abtes Landelinus im Kloster Crespin stattgefunden hat etc. – Wir sind nicht in der Lage, bezüglich dieser Differenz eine Entscheidung zu geben. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 669-670.
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