Malardus, S.

[62] S. Malardus (Malehardus), Ep. (19. Jan.) Der hl. Malardus war um die Mitte des siebenten Jahrh., unter Chlodwig II., der vom J. 638–656 regierte, Bischof von Chartres (civitas Carnotensis, Carnutum, früher Autricum), in der Reihenfolge der sechsundzwanzigste. Wahrscheinlich hat er den bischöflichen Stuhl um dieselbe Zeit bestiegen, in welcher Chlodwig II. auf den Thron kam, denn im J. 630 lebte noch sein Vorfahrer Bertegisilus (Leodegisilus) und war auf der Synode von Rheims gegenwärtig36. Jedenfalls ist die Angabe einiger Geschichtschreiber, der hl. Malardus sei im J. 601 Bischof geworden und 615 gestorben, ein Irrthum, außer es hätte zwei Bischöfe dieses Namens gegeben, wofür aber weitere Anhaltspunkte nicht vorhanden sind. Im J. 644 im Oct. war der hl. Malardus auf der Synode zu Chalons (Cabilo), deren Beschlüsse er unterzeichnete. Er starb beiläufig im J. 660. Sonst ist freilich aus seinem Leben fast nichts bekannt, als daß er ein inniger Freund und Verehrer des hl. Abtes Launomar1 (s.d.) war. Seine Reliquien befanden sich noch im J. 1643 bei St. Martin en Val (S. Martini in valle), wo sie verehrt wurden. (II. 235).


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 62.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: